ÖH-Wahl steht bevor


05. Mai 2023

Von 9. - 11. Mai werden an Österreichs Hochschulen bei den ÖH-Wahlen Studienvertretung, Hochschulvertretung & Bundesvertretung gewählt.

MG 0007

Was wird gewählt?

Die ÖH Wahl ist die Chance für Studierende, mitzubestimmen, wie sie als Studierende_r vertreten werden. Auf drei verschiedenen Ebenen - im Studiengang, an der Hochschule und auf Bundesebene - haben Studierende eine politische Interessenvertretung, die sich für ihre Bedürfnisse und Wünsche stark macht. Die Studienvertretung vertritt den Studiengang, kann aktiv an der Gestaltung des Studienplans mitwirken und ist erste Ansprechstelle bei fachspezifischen Anliegen.

Die Hochschulvertretung bietet Beratung rund ums Studium und ist im Austausch mit dem Rektorat bzw. der Leitung der Hochschule und setzt sich dort für die Interessen der Studierenden ein.

Die Bundesvertretung ist die österreichweite Studierendenvertretung und verfügt ebenfalls über zahlreiche Beratungs- und Serviceangebote. Zusätzlich ist es auch ihre Aufgabe, die bundesweite Hochschulpolitik aktiv mitzugestalten, weshalb sie sich auch gegenüber der Regierung sowie weiterer Stakeholder_innen für die Studierenden-Anliegen einsetzt.

Wer ist wahlberechtigt?

Um wahlberechtigt zu sein, müssen Studierende an einer Bildungseinrichtung in Österreich für ein Studium zugelassen sein und bis zum 21. März 2023 für das Sommersemester 2023 die Fortsetzung des Studiums gemeldet haben. Dazu ist wichtig, den ÖH-Beitrag bis zu diesem Tag einzubezahlen (§ 47 HSG).

Die Staatsbürger_innenschaft ist bei der ÖH Wahl unwichtig. Wahlberechtigt sind also auch Studierende aus Drittstaaten oder Erasmus-Studierende.

Wie funktioniert die Wahl?

Studienvertretung (StV)

Die Wahl der StV ist eine Personenwahl. Das bedeutet, dass jede Person für sich antritt und gewählt werden kann, man benötigt keine Unterstützungserklärungen. Die Anzahl der Personen, die in eine StV gewählt werden können, ist abhängig von der Anzahl der Studierenden im vertretenen Studium: bis 400 Studierende werden drei Mandate vergeben – also drei Personen gewählt, darüber sind es fünf Mandate.

Hochschulvertretung (HV)

Die Wahl der HV ist eine Listenwahl - das heißt, es treten wahlwerbende Gruppen oder Fraktionen an, keine Einzelpersonen. Bei der Wahl können Studierende einer dieser Fraktionen ihre Stimme geben. Es werden, je nach Größe der Hochschule, zwischen sieben und 27 Mandate vergeben.

Bundesvertretung (BV)

Die Wahl zur BV ist ebenfalls eine Listenwahl, das heißt es treten auch hier wahlwerbende Gruppen oder Fraktionen an, keine Einzelpersonen. Bei der Wahl können Studierende einer dieser Fraktionen Ihre Stimme geben. Es werden 55 Mandate vergeben.

Wie können Studierende wählen?

An den Wahltagen von 9. bis 11. Mai können Studierende Ihre Stimme direkt im Wahllokal an ihrer Hochschule abgeben. Die Wahllokale sind im Wahllokal-Finder der Österreichischen Hochschüler_innenschaft zu finden.


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