Infor­matio­nen zum Co­rona­virus


09. März 2021

Wir stehen in Kontakt mit den Behörden. Alle Updates und Informationen werden an dieser Stelle bekanntgegeben. Aktuelle Risikostufe: Rot

Kachel Corona Ampelsystem Stufe 4 NEU

9.3.: Aktuelle COVID-Situation Wiener Neustadt

Der Gesundheitsminister hat letzten Freitag den Erlass für Bezirke mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 400 veröffentlicht. Aufgrund dieser Verordnung sind im Bezirk Wiener Neustadt Stadt Ausreisetests ab Mittwoch den 10. März vorgesehen. Als Voraussetzung für die Ermöglichung der geforderten Ausreisetests wird (seitens der Stadt) die Ausweitung der täglichen Testkapazitäten von 2.000 auf 15.000 Tests als unabdingbar angesehen. Dafür müssen die Teststraßen von aktuell 16 auf 40 ausgeweitet werden. Um dies bewerkstelligen zu können, wird neben der Arena Nova und den Kasematten ein dritter Teststandort eingerichtet (wird noch bekannt gegeben). Personell wird die Stadt ein Assistenzansuchen (300 Personen) an das Österreichische Bundesheer stellen und steht auch in Kontakt mit dem Roten Kreuz und der FHWN, um ausreichend qualifiziertes Testpersonal zur Verfügung zu haben.

Im Wesentlichen geht es darum, dass Personen die den Bezirk Wiener Neustadt Stadt verlassen wollen, bei der Ausreise (= Überschreitung der Stadtgrenzen) auf Verlangen von Einsatzorganen ein negatives Testergebnis (abgesehen von Ausnahmen, siehe unten) vorweisen müssen (die „Einreise“ ist grundsätzlich auch weiterhin uneingeschränkt möglich).

Da diese Maßnahmen, trotz aller massiver Anstrengungen, nicht bis Mittwoch umsetzbar sind, werden Personen, die bei der Ausreise kein negatives Testergebnis vorlegen können, erst mit dem Vollausbau der notwendigen Testkapazitäten (voraussichtlich) ab Samstag sanktioniert werden (die Höhe der Strafe steht derzeit noch nicht fest).

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie wenn Sie an die FHWN kommen wollen (müssen), uneingeschränkt nach Wiener Neustadt „einreisen“ können, und wenn Sie aus dem Bezirk Wiener Neustadt Stadt wieder „ausreisen“, bei einer Kontrolle ein negatives Testergebnis vorweisen müssen (oder unter eine der unten angeführten Ausnahmen fallen). Kontrollen werden grundsätzlich an allen Orten wo eine Ausreise möglich ist (Ausfahrtsstraßen, Bahnhof etc. strichprobenartig) durchgeführt werden.

Als negatives Testergebnis wird akzeptiert: ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48h) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72h).

Eine Ausreise ohne negativem Testergebnis ist möglich:

• für Personen mit überstandener COVID-Erkrankung mit ärztlichem Attest oder Absonderungsbescheid

• für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr

• zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

• für Personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, Güterverkehr und Transitpassagiere (z.B. Zugreisende die Zug nicht verlassen)

• zur Wahrnehmung behördlicher oder gerichtlicher Termine

• für Schülerinnen und Schüler, die einen schulüblichen Antigen-Test („Nasenbohrertest“) vorweisen können

• für Personen, die in öffentlichen Organisationen (z.B. Krankenhaus) tätig sind, bei denen die Einhaltung der Testintervalle sichergestellt (und bestätigt) ist

• für Personen, die ausschließlich eine PCR-Teststation oder eine COVID-19-Impfstelle aufsuchen (inkl. deren Begleitperson)

• für Personen, die ausschließlich Gesundheitsdienstleistungen ( z.B. Arztbesuch) im Stadtgebiet in Anspruch nehmen (inkl. deren Begleitperson)

• für Personen, die ihren Wohnort außerhalb von Wiener Neustadt haben und in Wiener Neustadt positiv getestet wurden. (Diese haben sich unmittelbar zu ihrem Wohnort in Quarantäne zu begeben.)

Für Fragen sind wir immer für Sie da!

Ihre Hochschulleitung

25.1.: Jänner-Update II

Der vor fast einem Jahr angekündigte „COVID-Marathon“ ist tatsächlich zu einem geworden, und eine gewisse Müdigkeit macht sich allseits bemerkbar. Die gute Nachricht ist aber, dass wir uns laut Regierung und vieler Expertenmeinungen „auf den letzten 10 km des Marathons“ befinden, wenngleich durch die neuartigen Virusmutationen zusätzlich „Gegenwind“ aufgekommen ist.

Mit 25. Jänner tritt die 3.COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft, und bringt einige Änderungen mit sich.

Vorab sei erwähnt, dass Hochschulen weiterhin vom Anwendungsbereich der COVID-Verordnung ausgenommen sind, unter den Hochschulleitungen jedoch Einigkeit herrscht, die jeweiligen hochschulinternen Sicherheitsmaßnahmen und Regelungen anzupassen.

Aufgrund der ausgezeichneten Zusammenarbeit und Gesprächsbasis mit der Studierendenvertretung, unter maßgeblicher Berücksichtigung der Ergebnisse der kürzlich durchgeführten Onlineumfrage durch die ÖHFHWN, ist es uns hoffentlich gemeinsam gelungen, uns auf Regelungen und Maßnahmen zu verständigen, welche die Erreichung unseres Ziels, nämlich die Absolvierung Ihres Studiums in der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen, gewährleistet.

Mit Montag den 25. Jänner gelten daher an allen Standorten der FHWN folgende Regeln:

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt.

Beim Betreten der Hochschulgebäude, sowie in allen allgemein zugänglichen Bereichen (Gängen, Sanitäranlagen, Teeküchen etc.), ist verpflichtend eine FFP2 Maske zu tragen.

An jedem Servicepoint unserer Standorte, liegen ab sofort FFP2 Masken für „Notfälle“ auf (zB. eigene Maske vergessen/verloren).

Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens 2 Metern durchgängig einzuhalten. Dieser Abstand darf nur unterschritten werden, wenn eine FFP2 Maske getragen wird oder eine mechanische Schutzvorrichtung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist.

Die FFP2 Maske kann dann abgenommen werden, wenn ein durchgängiges Einhalten des 2 Meter Abstandes gewährleistet ist (z.B zugewiesener Sitzplatz im Hörsaal).

Lehr und Forschungsbetrieb (bis Ostern):

Wir werden (aus heutiger Sicht) bis zumindest Ende der Osterferien im „Distance-Betrieb“ bleiben.

Es können aber weiterhin nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden.

Bei der Beurteilung der Frage, welche Präsenzen zur Ermöglichung des Studienfortschrittes unbedingt erforderlich sind und auch nicht substituiert werden können, wird ein strenger Maßstab angelegt. Alle Präsenzveranstaltungen werden dahingehend geprüft, und durch die zuständige Studiengangsleitung freigegeben. Es hat sich auch als vorteilhaft erwiesen, dass die geplanten Präsenzen mit den Jahrgangsvertretungen/LV-Verantwortlichen und den zuständigen Studiengangsleitungen vorab besprochen werden.

Nach erfolgter Bedarfserhebung für schriftliche Prüfungen, werden wir versuchen für Prüfungstage großflächige Räume (z.B. Messehallen) bereit zu stellen.

Mündliche Prüfungen können (wie im ersten und zweiten Lockdown) in festgelegten Räumen mit mechanischen Schutzeinrichtungen stattfinden.

Bei sämtlichen Präsenzveranstaltungen ist von allen Beteiligten eine FFP2 Maske verpflichtend zu tragen, wenn der Mindestabstand von 2 Metern nicht durchgängig eingehalten werden kann.

Bei Präsenzeinheiten ist auf regelmäßiges Lüften zu achten!

Auch bei kurzzeitigem Unterschreiten des 2 Meter Abstandes (z.B. Prüfungsaufsicht, Austeilen von Prüfungsangaben) ist ausnahmslos eine FFP2 Maske zu tragen.

Um Ihnen einen erfolgreichen Studienfortschritt zu ermöglichen, wollen wir, neben der Abhaltung absolut notwendiger Präsenzveranstaltungen und qualitätsvoller Onlineformate, jedenfalls auf ein ausreichendes Angebot von Prüfungsterminen (auch zusätzliche wenn erforderlich) achten.

Bezüglich Nutzung der Bibliothek ergeht eine gesonderte Information.

Der Forschungsbetrieb kann unter den oben genannten Regelungen (2 Meter Abstand oder FFP2 Maske) wie bisher durchgeführt werden.

Allgemein:

• Weder für Studierende noch für MitarbeiterInnen ist derzeit eine „Testpflicht“ bzw. ein „Freitesten“ geplant. Sollte es für einzelne Präsenzformate Sinn ergeben vorab Schnelltests durchzuführen, wird die verantwortliche LV-Leitung dies mit unseren ExpertInnen der Fakultät Gesundheit abklären. Grundsätzlich sollten in den nächsten Tagen auch in allen Bezirken Österreichs Schnellteststraßen eingerichtet werden, welche kostenlos in Anspruch genommen werden können.

Liebe Studierende, liebe Lehrende, unterstützen und helfen wir uns in diesen fordernden Wochen in der Art und Weise, wie wir es bisher schon beeindruckend getan haben. Ziehen wir an einem Strang und „beißen“ wir auch die kommenden Wochen durch!

Der Frühling steht vor der Tür und der Sommer naht! Und somit auch hoffentlich wieder eine Zeit, die uns Schritt für Schritt in die Normalität zurückbringt!

Für Fragen und Anliegen sind wir immer für Sie da!

mit besten Grüßen

Ihre Hochschulleitung

7.1.: Jänner Update

Wir hoffen, Sie konnten mit Ihren Lieben ein paar ruhige Tage verbringen und die Zeit zur Erholung nutzen! Wir wünschen Ihnen für 2021 viel Kraft und Zuversicht, vor allem aber Gesundheit und Zufriedenheit!

Leider wird uns die Pandemie aber auch noch die nächsten Wochen und Monate beschäftigen. Trotz der laufenden Diskussionen und damit einhergehender Ungewissheiten, haben wir uns dennoch dazu entschlossen, gewisse Rahmenbedingungen zu antizipieren bzw. Regelungen zu treffen, welche Planungssicherheit für die nächsten Wochen geben sollten.

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt.

Wir werden das restliche Wintersemester (wo immer es sinnvoll möglich ist) im „Distance-Betrieb“ bleiben, es können aber weiterhin nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden.

Ob eine LV bzw. Prüfung in Präsenz stattfinden kann, ist durch die zuständige Studiengangsleitung zu entscheiden.

Der Forschungsbetrieb kann wie bisher durchgeführt werden.

Einschränkungen für Präsenzen ergeben sich am City Campus. In der Zeit von Freitag 15. bis einschließlich Sonntag 17. Jänner, wird nämlich im Kirchenschiff erneut eine Teststraße für die Massentestungen in der Stadt Wiener Neustadt eingerichtet.

D.h. der Haupteingang über die Schlögelgasse, als auch der gesamte Bereich Servicepoint und das Kirchenschiff, werden als für den Testbetrieb gesperrte Flächen ausgewiesen. Der Rest vom City Campus kann uneingeschränkt unter den oben genannten Bedingungen genutzt werden, einzig mit der Vorgabe, dass der Zugang über den Eingang Wissensturm zu erfolgen hat.

Wir haben mit der Behörde vereinbart, dass alle ReferentInnnen und Studierende der FHWN (ungeachtet ihres Wohnsitzes) an der Testung am City Campus teilnehmen können.

Falls Sie nicht in Wiener Neustadt wohnen, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Test (entweder vorab online oder direkt vor Ort) als Wohnadresse nicht den eigenen Wohnsitz an, sondern nennen die Adresse vom City Campus als Wohnsitz (Schlögelgasse 22-26, 2700 Wiener Neustadt).

Sollte es zu Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Starten wir mit Zuversicht ins neue Jahr, und zeigen wir als Team FHWN, dass wir wie im letzten Jahr unseren Erfolgskurs trotz schwieriger Umstände fortsetzen werden!

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir und die zuständigen Studiengangsleitungen immer für Sie da!

7.12.: FHWN weiterhin ROT

Unsere interne Ampel bleibt weiterhin auf ROT gestellt, wenngleich anzumerken ist, dass sich ROT wieder in Richtung Orange bewegt. Die erwartete Rückschaltung auf Orange bleibt deshalb aus, da sich die Infektionszahlen in der Altersgruppe 18 bis 30 Jährige, nicht so rückläufig entwickelt haben wie erhofft.

Dies bedeutet, dass wir weiterhin wo sinnvoll möglich im „Distance-Betrieb“ bleiben, aber im Zeitraum von 07. bis 24. Dezember nicht substituierbare Lehrveranstaltungen und Prüfungen (unter strikter Einhaltung unserer Sicherheits- und Hygienevorgaben) in Präsenz stattfinden können.

Hinsichtlich der angekündigten Quarantänemaßnahmen bei Ein/Ausreise aus Österreich gibt es noch keinen Verordnungsentwurf, es wird aber seitens BMBWF darauf hingewirkt, dass Ein/Ausreisen zu Studien- bzw. Forschungszwecken, als „beruflich bedingte“ Reisen, und somit als Ausnahme für die angekündigten Quarantänemaßnahmen in den Verordnungstext aufgenommen werden.

Der Forschungsbetrieb kann wie bisher durchgeführt werden.

Auch der Bibliotheksbetrieb kann ab 07. Dezember wieder hochgefahren werden (mit Ausnahme der Bibliothek am City Campus, welche erst mit Mittwoch 16. Dezember öffnet, siehe unten), sodass die Entlehn- und Rückgabevorgänge wieder vor Ort durchgeführt werden können, und auch die Bibliotheksflächen (unter strikter Einhaltung der Mindestabstände) als Lern- und Leseflächen genutzt werden können.

Einschränkungen für Präsenzen ergeben sich allerdings am City Campus. In der Zeit von Samstag 12. bis einschließlich Dienstag 15. Dezember, wird nämlich im Kirchenschiff eine Teststraße für die Massentestungen in der Stadt Wiener Neustadt eingerichtet.

D.h. der Haupteingang über die Schlögelgasse, als auch der gesamte Bereich Servicepoint und das Kirchenschiff, werden als für den Testbetrieb gesperrte Flächen ausgewiesen. Der Rest vom City Campus kann uneingeschränkt unter den oben genannten Bedingungen genutzt werden, einzig mit der Vorgabe, dass der Zugang über den Eingang Wissensturm zu erfolgen hat.

Seitens BMBWF wurde mitgeteilt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen hinsichtlich des Studienbetriebs im Jänner getroffen werden können, da dies wiederum vom Infektionsgeschehen über Weihnachten/Neujahr abhängig ist.

Es erging erneut der Appell an uns Hochschulen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber auch unsere Studierenden zu ersuchen, gerade in den bevorstehenden Tagen und Wochen bis zu Jahreswechsel, uns auch in unserer Freizeit besonders sorgsam zu verhalten.

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir immer für Sie da!

17.11.: Covid-19 Ampelschaltung ROT

Aufgrund der letzten Pressekonferenz der Bundesregierung dürfen wir Ihnen aktuelle Informationen unsere Hochschule betreffend zukommen lassen.

Gleich vorweg der rechtliche Rahmen: Wir sind als Hochschule weiterhin formaljuristisch von der ab 17. November geltenden COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ausgenommen. D.h. wir sind weiterhin (den hochschulinternen Betrieb betreffend) autonom und haben uns die diesbezüglichen Regulatorien „selbst zu verordnen“. Diesbezüglich haben wir natürlich die die Allgemeinheit betreffenden Regeln (z.B. Ausgangsbeschränkung) zu berücksichtigen.

Unsere interne Ampel wird ab Dienstag, 17. November bis einschließlich 6. Dezember an allen Standorten auf ROT gestellt.

Es wurde abermals von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern darauf hingewiesen, dass die kommenden Wochen entscheidend sein werden, ob die Intensivbettenkapazität in Österreich ausreichen wird oder nicht.

Wir alle sind sowohl als Bürgerinnen und Bürger in unserer Freizeit, als auch in unserer beruflichen Funktion dazu angehalten, unser Bestmögliches zu tun um bei der Bewältigung der Pandemie einen Beitrag zu leisten.

Es erging erneut der Appell an uns Hochschulen, unseren Kernbetrieb (Lehre, Prüfungen und Forschung) so gut es nur irgendwie geht (und wo immer es möglich ist) auch online fortzuführen.

Der Weg von und zur Arbeit bzw. zur Ausbildungsstätte (Hochschule) gilt als berechtigter Grund den privaten Wohnbereich zu verlassen.

Lehre:

Ausschließlich jene Aktivitäten, die nicht sinnvoll online substituiert werden können, können auch weiterhin unter Einhaltung aller angemessenen und zu dokumentierenden Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden. Lehrende sind gebeten, ihren Studierenden diese Ausnahme vom Lockdown unter Hinweis auf die Schutzmaßnahmen als Privileg zu erklären, das Hochschulen jederzeit entzogen werden kann, das Studierende vor Zeitverlust bewahren soll und ein hohes Maß an Eigenverantwortung erfordert.

Wir wurden ersucht, insbesondere den Zeitraum bis 06. Dezember nochmals zu prüfen, und Präsenzveranstaltungen (Labor, Prüfungen etc.) nur in jenen Fällen abzuhalten, in welchen eine Substituierung/Verschiebung/Onlineformat unmöglich und unabdingbar für den Studienerfolg ist. Ob eine LV bzw. Prüfung in Präsenz stattfinden kann, ist durch die zuständige Studiengangsleitung zu entscheiden.

Für Forschung erforderliche Infrastruktur bleibt weiterhin zugänglich.

Veranstaltungen finden bis einschließlich 6. Dezember grundsätzlich keine statt.

Konkrete Maßnahmen und Regeln (Großteil wie bisher):

• Es gilt weiterhin die Verpflichtung, in allen Gebäuden der FH einen MNS zu tragen. Dieser kann in geschlossenen Räumen dann abgenommen werden, wenn man sich auf einem Sitzplatz befindet und der Mindestabstand von 2 Metern durchgehend eingehalten werden kann. Ein MNS ist auch dann nicht verpflichtend zu tragen, wenn durch eine mechanische Schutzeinrichtung (z.B. stationäre Plexiglasscheibe) ausreichend Schutz gegeben ist.

Sollte in Ausnahmefällen ein 1m-Abstand nicht durchgängig eingehalten werden können (z.B. spezielle Laborsituationen), haben alle Beteiligten verpflichtend eine FFP 2 Maske zu tragen.

• Seit 7. November dürfen (Kinn-)Visiere und „face shields“ nicht mehr als Ersatz für einen Mund-Nasenschutz verwendet werden.

• Das durchgängige Einhalten eines Mindestabstandes von einem Meter ist seit Sonntag den 25. Oktober 00:00 Uhr für Personen die nicht im selben Haushalt leben auch beim Betreten öffentlicher Orte im Freien (z.B. Campusgelände) verpflichtend.

• Alle Verdachtsfälle, Testergebnisse bzw. sonstig seitens der Behörde verhängten „Covid-Maßnahmen“ (Absonderungsbescheid etc.), sind Study Services zu melden. Sämtliche Daten werden ausschließlich für gesetzlich verpflichtende Maßnahmen (Epidemiegesetz) verwendet.

• Alle Verdachtsfälle haben bis zur Abklärung des Status bzw. dem Vorliegen eines Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.

• Bibliotheken werden grundsätzlich geschlossen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für Studierende ist die Abholung von vorbestellten Medien vor Ort möglich. Abholzeiten und -orte werden gesondert per Mail und via Homepage bekanntgegeben.

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um Ihnen Ihren Studienfortschritt zu ermöglichen!

Bei Fragen und Unsicherheiten sind wir immer für Sie da!

2. 11.: Covid-19 Ampelschaltung ORANGE

Aufgrund der neuesten Pressekonferenz der Bundesregierung und der darauf folgenden Krisensitzung im BMWFW dürfen wir Ihnen aktuelle Informationen unsere Hochschule betreffend zukommen lassen.

Gleich vorweg der rechtliche Rahmen: wir sind als Hochschule weiterhin formaljuristisch von der ab kommenden Dienstag geltenden COVID-Maßnahmenverordnung ausgenommen. D.h. wir sind weiterhin (den hochschulinternen Betrieb betreffend) autonom und haben uns die diesbezüglichen Regulatorien „selbst zu verordnen“. Diesbezüglich haben wir natürlich die die Allgemeinheit betreffenden Regeln (z.B. Ausgangsbeschränkung nach 20:00 Uhr) zu berücksichtigen.

Unsere interne Ampel wird mit Montag 02. November an allen Standorten auf ORANGE gestellt.

Es wurde mehrmals von Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern darauf hingewiesen, dass der Monat November ein richtungsweisender sein wird. Das bundesweite Ziel ist es, die exponentiell steigenden Infektionszahlen mit einem zweiten Shut-Down zu durchbrechen, und wenn dies gelingt, die einschränkenden Maßnahmen im Dezember wieder schrittweise zurück zu nehmen.

Der Auftrag für uns Hochschulen lautet, den Betrieb (Lehre, Prüfungen und Forschung) so gut es nur irgendwie geht fortzuführen.

Im concreto ergeben sich hinsichtlich unseres letzten Updates folgende Änderungen:

Lehre und Forschung:

Ist grundsätzlich weiterhin wie geplant möglich. Dabei ist auf unsere FHWN internen Vorgaben (Abstands-/Hygieneregeln, max. Hörsaalbelegung etc.) besondere Achtsamkeit zu legen.

Wenn möglich (insbesondere in didaktischer und studienrechtlicher Hinsicht) und vom (Umplanungs)Aufwand her betrachtet auch vertretbar, sind Lehrveranstaltungen in hybrider bzw. in online Form anzubieten.

Alle Aktivitäten die nicht sinnvoll online substituiert werden können, können auch weiterhin unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen in Präsenz abgehalten werden. Überall dort wo es allerdings sinnvoll möglich ist, sind wir dazu angehalten, auf online/hybrid Betrieb umzustellen.

Präsenzveranstaltungen sind so zu planen, dass die An/Abreise teilnehmender Personen nicht innerhalb der angekündigten Ausgangsbeschränkung von 20:00 bis 06:00 Uhr liegt.

Bei allen Umplanungen ist Rücksprache mit der Jahrgangsbetreuung in den Study Services zu halten, um sicherzustellen, dass die Änderungen im System erfasst sind und dass die Fernlehre im Hinblick auf bestehende Präsenzlehre davor oder danach zeitlich für die Studierenden organisierbar ist.

Veranstaltungen:

Sind weiterhin möglich, wenn diese als unabdingbarer Teil unserer hochschulischen Kernaufgaben gesehen werden können.

Sponsionen (und diese Entscheidung ist äußerst schwer gefallen) werden ab sofort an keinem unserer Standorte mehr abgehalten. Die Studiengangsleitungen informieren diesbezüglich ihre davon betroffenen Studiengänge über weitere Details. Gerne laden wir die davon betroffenen Studierenden zu einem feierlichen Akt im nächsten Jahr (wenn sich die Lage hoffentlich wieder entspannt hat) ein.

Konkrete Maßnahmen und Regeln:

• Es gilt weiterhin die Verpflichtung, in allen Gebäuden der FH einen MNS zu tragen. Dieser kann dann abgenommen werden, wenn man sich auf einen Sitzplatz befindet (Hörsaal, Arbeitsplatz etc.) und der Mindestabstand von 1 Meter durchgehend eingehalten werden kann. Ein MNS ist auch dann nicht verpflichtend zu tragen, wenn durch eine mechanische Schutzeinrichtung (z.B. stationäre Plexiglasscheibe) ausreichend Schutz gegeben ist.

Sollte in Ausnahmefällen der Abstand nicht durchgängig eingehalten werden können (z.B. spezielle Laborsituationen), haben alle Beteiligten verpflichtend eine FFP 2 Maske zu tragen.

• Ab 07. November dürfen (Kinn-)Visiere und „face shields“ nicht mehr als Ersatz für einen Mund-Nasenschutz verwendet werden.

• Das durchgängige Einhalten eines Mindestabstandes von einem Meter ist seit Sonntag den 25. Oktober 00:00 Uhr für Personen die nicht im selben Haushalt leben auch beim Betreten öffentlicher Orte im Freien (z.B. Campusgelände) verpflichtend.

• Alle Verdachtsfälle, Testergebnisse bzw. sonstig seitens der Behörde verhängten „Covid-Maßnahmen“ (Absonderungsbescheid etc.), sind Study Services zu melden. Sämtliche Daten werden ausschließlich für gesetzlich verpflichtende Maßnahmen (Epidemiegesetz) verwendet.

• Alle Verdachtsfälle haben bis zur Abklärung des Status bzw. dem Vorliegen eines Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.

• Sollte innerhalb eines Studienganges (bzw. einer klar definierbaren Kohorte) ein positiver Fall auftreten, und diese Person in der infektiösen Zeit an Präsenzlehrveranstaltungen teilgenommen haben, so wird der Studienbetrieb unverzüglich für 10 Tage auf distance umgestellt, und die betroffenen Studierenden werden ersucht der Hochschule für diesen Zeitraum fern zu bleiben. Diese Maßnahme wird von der zuständigen Studiengangsleitung (nach vorheriger Rücksprache mit der Hochschulleitung) den Studierenden kommuniziert.

• Bibliotheken bleiben weiterhin geöffnet, allerdings nur mehr für die Entlehnung und Rückgabe von Medien (kein Aufenthalt zum Lesen und Lernen).

Um Ihnen bestmögliche Planungssicherheit zu geben, werden wir an diesen Maßnahmen bis Ende Dezember 2020 festhalten.

Unsere bereits getroffenen Maßnahmen und Planungen, werden es uns ermöglichen, unseren Grundauftrag auch weiterhin bestmöglich zu erfüllen!

Sollte es zu weiteren Änderungen kommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.

Halten wir alle zusammen, unterstützen wir uns gegenseitig und bitte achten Sie auch auf sich und ihr Umfeld in dieser herausfordernden Zeit.

Bei Fragen und Unsicherheiten sind die zuständigen Studiengansleitungen, die Ihnen Detailinformationen zu den Lehrveranstaltungen geben, immer für Sie da!

7.10.: Zehn-Punkte-Programm "Gemeinsam gegen Corona"

Die aktuelle durch das Corona-Virus ausgelöste Lage ist nach wie vor eine Herausforderung mit weitreichenden Auswirkungen auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche. Es ist eine gemeinsame Aufgabe aller, die Ausbreitung der Infektion zu verhindern bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. In diesem Kontext sind selbstverständlich auch Universitäten und Hochschulen gefordert, ihren Beitrag zu leisten. Zugleich muss das Bildungs- und Hochschulsystem auch unter „Corona-Bedingungen“ in Lehre und Forschung funktionstüchtig bleiben und auf diese Weise seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Die Universitäten und Hochschulen gehen angesichts dieser beiden Herausforderungen gut vorbereitet in das Studienjahr 2020/21 und haben in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „COVID-19-Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ im Rahmen ihrer Autonomie, ihrer jeweiligen spezifischen Situation, Größe und fachlicher Ausrichtung entsprechend umfangreiche Regularien und Konzepte erarbeitet. Die folgenden zehn Punkte fassen die wichtigsten Maßnahmen nochmals zusammen.

1. Wer krank ist, soll zu Hause bleiben

Das Sars-CoV-2-Virus ist unberechenbar und infektiös. Daher bergen Kontaktsituationen mit einer an Covid-19-erkrankten Person ein sehr hohes Ansteckungsrisiko für die Personen im unmittelbaren Umfeld. Nur wer gesund ist, soll daher am Lehr-, Prüfungs-, Forschungs-, und Verwaltungsbetrieb teilnehmen. Wer krank ist, soll dem Universitäts- bzw. Hochschulbetrieb fernbleiben.

2. Verantwortung beginnt bei Eigenverantwortung

Wer auf sich selbst schaut, schaut auch auf seine Universität bzw. Hochschule und seine Studien- und Arbeitskolleg/inn/en. Nur gemeinsam bekämpfen wir die Corona-Pandemie. Dabei ist Eigenverantwortung gefragt! Die Einhaltung des jeweiligen Mindestabstands an der einzelnen Universität bzw. Hochschule sowie die allgemeinen Hygiene- bzw. Gesundheitsregeln (Handhygiene, regelmäßiges Lüften etc.) sind nicht beendet, sobald man die Vorlesung oder das Seminar verlässt. Die Eigenverantwortung betrifft insbesondere auch

Aktivitäten im privaten bzw. außerhochschulischen Bereich. Bei Partys, privaten Treffen und Feiern ist das Ansteckungsrisiko bekanntlich besonders hoch.

3. Eigenverantwortlich handelt, wer immer Maske trägt

Die Maske schützt am besten gegen eine weitere Verbreitung der Sars-CoV-2-Infektion und deshalb ist im gesamten Universitäts- bzw. Hochschulbereich immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der jeweilige Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das gilt auch für den Hörsaal oder das Labor. Darüber hinaus liegt es in der Eigenverantwortung der Universitäts- und Hochschulangehörigen, durch das ständige Tragen von Masken zur allgemeinen Sicherheit beizutragen.

4. Digital, präsent, hybrid: Bei Lehrveranstaltungen ist Flexibilität gefragt

Das Wintersemester 2020/21 ist als hybrides Semester geplant. Die Bandbreite, wie Lehrveranstaltungen abgehalten werden können, reicht von rein digital (Distance Learning) wie auch rein in Präsenzform vor Ort bis hin zu den verschiedensten Mischformen. Wie genau, dazu wurden von den Universitäten und Hochschulen in den vergangenen Monaten unter Berücksichtigung des „Leitfadens für den gesicherten Hochschulbetrieb“ Sicherheitskonzepte erarbeitet. Diese Konzepte berücksichtigen vorhandene Gegebenheiten (räumlich/personell/inhaltlich) ebenso wie die aktuelle Infektions- bzw. Risikolage.

5. Präsenzprüfungen und Besprechungen sind möglich – mit wenigen Teilnehmer/innen und unter Einhaltung des Mindestabstands

Die Corona-Pandemie hindert die Universitäten bzw. Hochschulen nicht daran, Präsenzprüfungen und Besprechungen vor Ort durchzuführen. Das wird durch die erarbeiteten Sicherheits- und Schutzkonzepte möglich, die das entsprechend notwendige Schutzniveau sicherstellen. Dabei ist der jeweils geltende Mindestabstand einzuhalten. Das gilt insbesondere für die künstlerische Ausbildung, praktische Übungen und Labortätigkeiten, für die darüber hinausgehende Maßnahmen gelten können.

6. Lehrveranstaltungen (und schriftliche Prüfungen) und Großveranstaltungen mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen

Neben dem Tragen einer Maske ist Abstand halten das wirksamste Mittel gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie. Daher sollten Lehrveranstaltungen und schriftliche Prüfungen mit einer größeren Zahl an Teilnehmer/innen stets in Räumlichkeiten abgehalten werden, die mindestens für die doppelte Personenanzahl ausgelegt sind. Es empfiehlt sich außerdem, die einzelnen Sitzplätze entsprechend zu kennzeichnen bzw. durchzunummerieren und diese mit einer entsprechenden Nummer zu erfassen. Die jeweilige Universität bzw. Hochschule bestimmt, welche Maßnahmen sie setzt, um ein

Kontaktpersonenmanagement sicherzustellen. Bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist auf ein angemessenes Zugangs- und Abgangsmanagement zu achten.

Bei Großveranstaltungen – als empfohlener Richtwert ist ab 250 Teilnehmer/innen von einer solchen auszugehen – haben Universitäten bzw. Hochschulen besondere Sicherheitsvorkehrungen vorzusehen. Sie können die Zuteilung fixer Sitzplätze umfassen. Durch ein professionelles Zugangs- und Abgangsmanagement ist zu garantieren, dass es zu keinen Massenansammlungen vor dem Beginn und nach dem Ende der Veranstaltung kommen kann.

7. Digital kann Präsenz bei Praktika und praktischen Übungen nur schwer ersetzen

Das Wintersemester 2020/21 steht unter dem Vorzeichen der Flexibilität, weil das aktuelle Infektionsgeschehen sich rasch ändern kann. Aufgrund dessen wird es einzelne Praxislehrveranstaltungen und andere Praktika wie Exkursionen, Sprachreisen und Ähnliches geben, für die nur schwer eine digitale Umsetzung möglich sein wird. Freilich bemühen sich die Universitäten und Hochschulen darum, passende Ersatzformate zu finden. Aber das wird nicht immer gelingen.

8. Nutzung der Bibliotheken und der Lesesäle unter strengen Auflagen

Im Wintersemester 2020/21 ist ein beinahe regulärer Bibliotheksbetrieb vorgesehen. Die Entlehnung und Rückgabe von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien ist – wie sonst auch – innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Allerdings sind die Zu- und Abgänge entsprechend zu regeln, damit keine Personenansammlungen auftreten können.

Die Lesesäle und Lernräume können unter den entwickelten, strengen Sicherheits- und Hygienevorschriften benutzt werden. Sie umfassen unter anderem Anmeldesysteme und fix definierte Sitzplätze. In jedem Fall ist auf die strenge Einhaltung des an der Universität bzw. Hochschule geltenden Mindestabstands und der Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen zu achten.

9. Forschen mit Sicherheitsabstand oder im Home Office

Im Bereich der Forschung kommt es zu organisatorischen Adaptierungen, insbesondere für größere Forschungsteams bzw. dort, wo aufgrund der räumlichen Gegebenheiten oder Arbeitserfordernisse die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht möglich ist. Für diese Situationen wurden im Rahmen der Sicherheitskonzepte der Universitäten und Hochschulen spezifische Raumnutzungskonzepte entwickelt, die auch die Möglichkeit von Homeoffice umfassen. Aus epidemiologischen Gründen muss gewährleistet sein, dass stets dieselben

Personengruppen zusammenarbeiten. Für alle Forschenden gilt, dass die geltende Abstandsregel sowie die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften einzuhalten sind.

10. Studierendenheime sind jetzt keine Partyzonen

Studierendenheime sind unzweifelhaft wichtige Orte des gemeinsamen Wohnens und Lernens. Ebenso sind Studierendenheime in der Vergangenheit auch oft Orte legendärer Partys und Events gewesen. Die bisherigen Erfahrungen in der COVID-19-Pandemie haben gezeigt, dass Feiern und Partys der „optimale Ort“ sind, um das Virus zu übertragen und sich gegenseitig anzustecken. Zahlreiche Cluster, die insbesondere junge Menschen umfassen, gehen auf private Veranstaltungen zurück.

Im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns ist es unverantwortlich, in dieser aktuellen Risikolage ein solches Event zu veranstalten. Daher haben bereits etliche Heimträger ein entsprechendes Partyverbot, das einzuhalten ist, für ihre Häuserverfügt und die entsprechenden Räume gesperrt.

26.8.: Semesterstart mit Risikostufe „Gelb“ - Infos für Studierende & externe Lehrende

Vorgehensweise bei Präsenzveranstaltungen an der Fachhochschule Wiener Neustadt im Wintersemester 2020/21: Wir halten an einem Mindestabstand von einem Meter – auch in allen Lehrräumen – fest. Dies bedingt, dass wir die Lehrveranstaltungen hybrid planen, das heißt in Präsenz soweit es die reduzierten Kapazitäten zulassen, darüber hinaus in Fernlehre. Detailinformationen bzw. ggf. abweichende Informationen für Ihren Studiengang erhalten Sie von Ihrer Studiengangsleitung.

Mittels Ampelsystem werden die Sicherheitsmaßnahmen der jeweiligen Risikostufe angepasst, die Festlegung der jeweiligen Risikostufe erfolgt durch die Hochschulleitung. Die jeweilig gültige Risikostufe wird an allen Standorten bei allen Eingängen tagesaktuell ausgehängt sein. Sollte sich die Risikostufe ändern, werden wir Sie zusätzlich unverzüglich per Mail informieren - auch wenn weitere Maßnahmen bzw. weitere Regelungen erforderlich werden. Bitte rufen Sie daher Ihre Mails regelmäßig ab!

Ampelsystem: Was bedeuten die einzelnen Risikostufen?

  • Grün: Einhaltung unserer allgemeinen Sicherheits- und Hygieneregeln (siehe unten; insbesondere ein Meter Sicherheitsabstand, und wo dieser unterschritten wird ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) verpflichtend (oder eine mechanische Schutzbarriere wie z. B. Plexiglasscheibe ist vorhanden).
  • Gelb: wie Grün, zusätzlich ist bei Betreten der Hochschule und in allen öffentlich zugänglichen Bereichen (Gang, Aula, Lift, Bibliothek, Verkehrs- und Sanitärflächen etc.) ein MNS durchgehend verpflichtend zu tragen. Im Hörsaal, Seminarraum, Lesesaal und Labor sowie in Büro und Besprechungsräumen kann der MNS abgenommen werden, wenn sichergestellt ist, dass der Mindestabstand von einem Meter durchgängig eingehalten wird.
  • Orange: wie Gelb, zusätzlich sind alle Aktivitäten (Lehre/Büroarbeit etc.) in den online/distance Betrieb zu verlagern, wenn dies ohne großen Qualitätsverlust bzw. Umplanungsaufwand möglich ist.
  • Rot: Lockdown, ausschließlich jene Tätigkeiten sind in Präsenz durchzuführen, welche nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden können, und bei Nichtdurchführung zu einem erheblichen Nachteil/Schaden für Mitarbeiter*innen, Studierende bzw. für die FH in ihrer Gesamtheit führen würden.

Wir haben uns dazu entschlossen, an allen Standorten ab sofort mit Risikostufe „Gelb“ zu „starten“. Dies vor dem Hintergrund vieler Urlaubsrückkehrer*innen und Erstsemestriger aus dem Ausland und in der Hoffnung, bald auf „grün“ wechseln zu können.

Allgemeine Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Studierende und externe Lehrende

  • Sollten Sie ein COVID-19 Verdachtsfall sein, so haben Sie unverzüglich Study Services zu informieren und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses der Hochschule fern zu bleiben.
  • Bitte kontrollieren Sie Ihre Kontaktdaten im Intranet und aktualisieren Sie diese, wenn sie sich geändert haben (direkt nach dem Einstieg ins Intranet ersichtlich; als „alternate“ Email ist Ihre private Email-Adresse einzutragen; die Telefonnummer kann ab Anfang September kontrolliert werden). Es ist wichtig, dass wir sie im Verdachtsfall schnell informieren können!
  • Bitte beobachten Sie eigenverantwortlich Ihren Gesundheitszustand.
  • Führen Sie ein Kontakttagebuch (so kann bei einem Krankheitsverdacht sehr schnell Ihr Kontaktkreis informiert und getestet werden und einem gänzlichen Shutdown entgegengewirkt werden).
  • Bitte haben Sie stets einen MNS bei sich - das Tragen eines MNS (oder Gesichtsschild) ist je nach Risikostufe/Ampelsystem bzw. bei Unterschreitung des ein Meter Abstandes verpflichtend! Für den Notfall steht ein Kontingent am Servicepoint bereit.
  • Führen Sie nach Betreten des Gebäudes eine hygienische Händedesinfektion durch (Desinfektionsmittelspender finden Sie in den Eingangsbereichen). Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig mit warmen Wasser und Seife.
  • Achten Sie bitte auf Atemhygiene: halten Sie beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedeckt.
  • Bei allen Lehrveranstaltungen sind verpflichtend Anwesenheitslisten zu führen, auf denen der/die Lehrende die Anwesenheit der Studierenden vermerkt (Eintrag nach Aufrufen des Namens; kein Herumreichen der Liste aus Hygienegründen!). Die Anwesenheitslisten sind nach jeder Lehrveranstaltung vom Referenten im persönlichen Referentenfach (Externe) bzw. im allgemeinen STG/Instituts/Fakultätsfach (Interne) im Referentenzimmer zu hinterlegen (am Campus Rudolfinerhaus verbleibt die Anwesenheitsmappe im LV-Raum). Die Anwesenheitslisten müssen sich zu jedem Zeitpunkt an der FH befinden! Die Verantwortung für die Abgabe der Listen liegt bei der jeweiligen LV-Leitung laut Datenbank/Stundenplan.
  • Beachten Sie die Sitzanordnung unter Einhaltung des ein Meter Abstandes in den Lehrräumen.
  • Die Lehrräume werden zwischen den Lehrveranstaltungen gereinigt, sofern ein Gruppenwechsel stattfindet, bzw. stehen gegebenenfalls Desinfektionstücher stehen zur Verfügung.
  • Sorgen Sie eigenverantwortlich für eine regelmäßige (mindestens) stündliche Durchlüftung der Räume, in Räumen ohne Fenster oder Räumen mit Fenster ohne Öffnungsfunktion sorgt eine mechanische Lüftung für den Luftaustausch.
  • Beim notwendigen Aufenthalt auf dem Campus vor, zwischen und nach den Lehrveranstaltungen ist ebenfalls stets ein Meter Abstand einzuhalten.

Für darüber hinausgehende Informationen bzw. offene Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangsleitung!

Unser Ziel für das kommende Wintersemester ist weiterhin, unsere Gesundheit bestmöglich zu schützen und unseren Studierenden einen erfolgreichen Studienfortschritt/-abschluss zu ermöglichen.

22. Juli: Mund-Nasen-Schutz in der Bibliothek im Zentrum wieder verpflichtend

Aufgrund der derzeit wieder steigenden Zahl der Corona Fälle und nach Abstimmung mit den behördlichen Stellen ist ab Mittwoch, den 22. Juli in der Bibliothek im Zentrum das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wieder verpflichtend.

Die Maskenpflicht gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des City Campus, insbesondere Lesesaal, Servicepoint und Bibliotheksbereich im Untergeschoss und ist bis zum Ende der Sommerferien vorgesehen.

Zudem bitten wir Sie weiterhin um die Einhaltung des Mindestabstandes von 1m und um die Beachtung der Handhygieneregeln.

19. Juni: Bibliothek im Zentrum wieder im Präsenzbetrieb

Seit Beginn des COVID bedingten Lockdowns, gab es für Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek im Zentrum „nur“ die Möglichkeit sämtliche Medien online zu nutzen bzw. nach Vorbestellung abzuholen. Durch die nunmehr verfügten Lockerungsmaßnahmen ändert sich dieser Umstand – ab 23. Juni kehrt die Bibliothek im Zentrum wieder zurück in den Vollbetrieb.

Bestellung online, Ausleihe zu festgelegten Zeiten, kein Schmökern in den atmosphärischen Räumen der schönen Bibliothek möglich – die Corona-Pandemie hatte leider auch Auswirkungen auf die Nutzerinnen und Nutzer der Bibliothek im Zentrum. Das Bibliotheksteam war stets bemüht, allen Leseratten wie auch Studierenden, die Medien dringend für die Bearbeitung ihrer wissenschaftlichen Arbeiten benötigten, zumindest eingeschränkt Zugang zu den vielen entlehnbaren Medien zu verschaffen.

Ab Dienstag, den 23. Juni öffnen sich die Tore der Bibliothek im Zentrum nun wieder. Die Öffnungszeiten für die Sommermonate richten sich nach den Ergebnissen einer Online-Befragung der Nutzerinnen und Nutzer: Von Dienstag bis Freitag wird die Bibliothek im Zentrum von 10 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 16 Uhr geöffnet sein. Ab September gelten wieder die vor Corona gewohnten Öffnungszeiten.

"Wir freuen uns sehr, dass die einzige gemeinsame wissenschaftliche und öffentliche Bibliothek im deutschen Sprachraum nach dem Lockdown nun wieder im Vollbetrieb läuft. Das Aushängeschild unserer Stadt wurde gerade bei den zivilen Leserinnen und Lesern in den letzten Wochen schmerzlich vermisst. Vor allem im Sommer ist das Lesen ja sehr beliebt und kann nun auch in der 'Bibliothek im Zentrum' wieder uneingeschränkt genossen werden", so Bürgermeister Klaus Schneeberger und Zweiter Vizebürgermeister Rainer Spenger.

Rückkehr ins Lese-Paradies

Eine Ausleihe war zwar bereits in der vergangenen Woche möglich, aber die Bibliothekskundinnen und –kunden vermissen die Bibliothek mittlerweile als Ort, an dem man in Ruhe lesen und lernen oder auch Zeit mit den Kindern beim Schmökern und Spielen verbringen kann. „Wir haben in den letzten Wochen eine Vielzahl an telefonischen Anfragen bekommen, wann wir wieder öffnen können. Das zeigt, wie sehr die Bibliothek im Zentrum in den wenigen bisherigen Monaten ihres Bestehens den Leuten in Wiener Neustadt ans Herz gewachsen ist“, freut sich Bibliotheksleiterin Marion Götz.

Ab 23.6. wird es wieder möglich sein, sich am Bibliotheksareal inklusive Kirchenschiff frei zu bewegen und sich auch auf den Leseplätzen niederzulassen. Die Hygieneregeln und der Mindestabstand von einem Meter sind dabei weiter einzuhalten. Sofern dieser Abstand eingehalten werden kann, entfällt die Maskenpflicht. Hier setzt die Bibliothek vor allem auf die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden, weshalb keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Auch die Empfehlung der „Bücherquarantäne“ wurde aufgehoben, Bücher dürfen also direkt nach der Nutzung wieder zurück ins Regal gestellt werden.

Und auch über neuen Lesestoff dürfen sich Besucherinnen und Besucher freuen: Während des Lockdowns wurden fast 1.000 neue Bücher angekauft, die jetzt darauf warten, ausgeliehen und gelesen zu werden.

5. Mai: Erste Präsenz-Prüfungen in der Arena Nova

In den letzten Wochen haben sich Studierende im ganzen Land langsam aber sicher an Online-Prüfungen gewöhnt. Aufgrund der hohen Flexibilität und ausreichend technischen Möglichkeiten konnte die Fachhochschule Wiener Neustadt so sicherstellen, dass Studierende trotz Ausgangsbeschränkungen nicht an ihrem Fortkommen im Studium gehindert werden. Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit der Fachhochschule mit der Arena Nova können nun wieder erste Präsenz-Prüfungen abgehalten werden.

Ein ungewohntes Bild wird die Studierenden aus dem Studiengang Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege am heutigen Dienstag erwarten, wenn sie zur Prüfung in „Anatomie & Physiologie“ antreten. Es sind die ersten Prüfungen seit den Ausgangsbeschränkungen in Österreich, die mit physischer Präsenz der Prüflinge verbunden sind. Insgesamt werden 90 Studierende zur Prüfung erwartet, aufgeteilt auf mehrere Hallen stehen für jede Person rund 30 Quadratmeter zur Verfügung. Somit beträgt der Abstand das 2-3-fache des geforderten Mindestabstands in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen. In den kommenden Tagen und Wochen sollen weitere Prüfungen aus allen anderen Fakultäten der Fachhochschule folgen.

Hohe Sicherheitsvorkehrungen

Um Studierende und Aufsichtspersonal bestmöglich zu schützen, werden von der Fachhochschule Wiener Neustadt hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Für alle Personen, die sich in der Arena Nova befinden, ist verpflichtend ein Mund-Nasenschutz zu tragen – sollte jemand über keine solche Maske verfügen, werden Schutzmasken einmalig und kostenlos von der Fachhochschule zur Verfügung gestellt. Vor Betreten des Gebäudes ist außerdem ausnahmslos eine Händedesinfektion vorgeschrieben. Um einen kontrollierten Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wurde eigens ein Zugangssystem für Ein- und Ausgangsbereiche ausgearbeitet, die Studierenden bekommen vor den Prüfungen passende Gebäude- und Sitzpläne elektronisch zugestellt. Demnach bekommt jede Person genaue Zugangsdaten mit dem exakt vorgesehenen Sitzplatz.

Event-Expertise für Prüfungsbetrieb

„Mit all diesen Maßnahmen soll vor allem eines erreicht werden – die Wiederaufnahme eines Präsenz-Prüfungsbetriebs bei gleichzeitig höchstmöglicher Sicherheit und Hygiene für alle Beteiligten. Unser Ziel, einen verzögerungsfreien Studienfortschritt und bestmöglichem Schutz für unser aller Gesundheit zu ermöglichen, hoffen wir dadurch erreichen, so Peter Erlacher, COO der FH Wiener Neustadt. Bei der Konzepterstellung für die kommenden Prüfungen wurde verstärkt auf die Event-Expertise der Arena Nova gesetzt – dort hat man seit Jahren viele und wertvolle Erfahrungen gesammelt und konnte so wertvolle Hilfe in der Planung leisten. In Kooperation mit den Fakultätsleitungen der Fachhochschule konnte so ein Detailprüfungskonzept erarbeitet werden, das alle eventuellen Gefahren und Herausforderungen berücksichtigt. Auch auf die wertvolle Expertise des Gesundheitsamtes der Stadt Wiener Neustadt wurde bei den Planungen zurückgegriffen.

28. April: Bibliothek im Zentrum: Ausleihe wieder möglich

Für Studierende der Fachhochschule Wiener Neustadt und all jene Menschen, die sich die freie Zeit während der Ausgangsbeschränkungen vor allem mit Lesen vertreiben, gibt es nun gute Nachrichten: In der Bibliothek im Zentrum am City Campus der Fachhochschule ist das Entlehnen von vorbestellten Medien ab 4. Mai wieder möglich.

Bücher und andere Medien sind in der aktuellen Phase nicht nur für Studierende beim Schreiben von Seminar- oder Abschlussarbeiten, sondern auch für Menschen, die sich die Freizeit mit dem Lesen neuer Bücher oder dem Konsum anderer Medien vertreiben möchten, ein begehrtes Gut. In den letzten Wochen war die Ausleihe von Medien praktisch nicht möglich, da die Bibliotheken geschlossen waren – pünktlich zu einigen Lockerungen, die von der Bundesregierung beschlossen wurden, öffnet die Bibliothek im Zentrum am City Campus ab 4. Mai aber auch wieder seine Tore.

Die Vorbestellung der Medien erfolgt ab sofort entweder online (https://wn.on.worldcat.org) oder telefonisch (Montag bis Freitag von 10:00 – 14:00 unter der Vorbestell-Hotline 02622/89084/134), die Abholung der Medien ist von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr möglich. Am Servicepoint der Bibliothek im Zentrum können Nutzerinnen und Nutzer die vorbestellten und von der Bibliothek im Zentrum bereitgestellten Medien kontaktlos via Selbstausleihe ausleihen.

Weiterhin erhöhte Schutzmaßnahmen

Da der Schutz der Gesundheit weiterhin oberstes Gebot ist, besteht beim Betreten der Bibliothek absolute Mund- und Nasenschutzpflicht mittels selbst mitgebrachter Masken. Zudem ist der Zutritt nur einzeln und unter Einhaltung des empfohlenen Mindestabstandes von mindestens 1,5 Meter möglich. Detaillierte Informationen zu den Schutzmaßnahmen bekommen Bibliotheksnutzerinnen und –nutzer direkt am Eingang der Bibliothek.

Ausgeliehene Medien können in dafür vorgesehene Rückgabekästen vor dem Eingang deponiert werden – damit wird sichergestellt, dass es bei der Rückgabe von Medien zu keinem Kontakt kommt. Da alle retournierten Medien in eine einwöchige Quarantäne kommen, bevor sie weitergegeben werden, erfolgt die Rückbuchung von dem jeweiligen Bibliothekskonto etwas später als gewohnt.

Eine weitere wichtige Information für alle Personen, die in den kommenden Tagen an die Bibliothek im Zentrum kommen: Der Zugang zur Bibliothek im Zentrum ist bis auf Weiteres ausschließlich von der Schlögelgasse aus möglich.

15. März: Schließung aller FH-Standorte und Bibliotheken

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns dazu entschlossen, den FH internen Betrieb auf das absolute Minimum zurückzufahren. Die Fachhochschule Wiener Neustadt hat ab Montag, 16. März an allen Standorten durchgehend geschlossen, Online- und Telefonservices bleiben aber selbstverständlich aufrecht. Der Bibliotheksbetrieb wird gänzlich eingestellt, physische Entlehnungen sind bis auf Weiteres nicht mehr möglich.

Wir bieten eine umfangreiche Online Bibliothek und empfehlen unseren Studierenden und KollegInnen ausdrücklich die Benutzung der e-Medien. Alle e-Medien sind von zu Hause aus zugänglich und hier recherchierbar.

Unser Tipp: Nutzen Sie das kostenfreie digitale Angebot der NOE-Books. Als Ergänzung zu den wissenschaftlichen Medien der FH Bibliothek finden Sie hier Belletristik, Krimis, Romane, Kochbücher, Hörbücher und viele andere Medien, die zu Ihrer Entspannung und Unterhaltung beitragen können. Sollten Sie noch kein NOE-Book-Konto haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an bibliothek@fhwn.ac.at und wir schalten Sie frei.

Unterstützung zur Benützung von e-medien geben wir gerne von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr telefonisch unter 02622/89084/134 oder per Mail unter bibliothek@fhwn.ac.at.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.bibliothekimzentrum.at.

Über Neuigkeiten betreffend dem Lehrbetrieb in den einzelnen Studiengängen werden die Studierenden von ihren Studiengangsleitungen am Laufenden gehalten, Studierende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Bibliotheksnutzerinnen und –nutzer werden außerdem gebeten, sich regelmäßig über die offiziellen FH-Kanäle (Website und Social Media Kanäle) zu informieren.

Diese Maßnahmen gelten bis auf Widerruf (aus heutiger Sicht jedenfalls bis nach Ostern).

Versuchen wir in dieser herausfordernden Zeit Zusammenhalt zu zeigen, und unterstützen wir durch unser Verhalten die Absicht der Bundesregierung sowie der Behörden.

Jeder von uns kann durch das eigene Verhalten einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Eindämmung der exponentiellen Verbreitungsrate leisten!

Wir wünschen Ihnen für die kommenden Tage viel Kraft und Zuversicht!

Ihre Hochschulleitung

14. März: Absage alle Präsenztermine zu Aufnahmeverfahren

Aktuelle Information der Hochschulleitung für Bewerberinnen und Bewerber:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen der Bundesregierung haben wir uns dazu entschlossen, keine Präsenztermine zu Aufnahmeverfahren in den kommenden Wochen bis nach Ostern abzuhalten. Sofern möglich, wollen wir Sie einladen, Ihr Aufnahmegespräch über Skype durchzuführen. Mit dieser Maßnahme möchten wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und dazu beitragen, die sozialen Kontakte zu reduzieren. Es steht Ihnen selbstverständlich offen, Ihren Aufnahmetermin zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort nachzuholen – Ihre Bewerbung bleibt aufrecht.

Sobald sich die Lage ändert und wir neue Termine festsetzen können, werden wir diese allen betroffenen Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig per E-Mail bekanntgeben. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht stehende tun, um allen ein den Umständen entsprechendes bestmögliches Service zu bieten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Person für die Aufnahme in den Study Services.

Ihre Hochschulleitung

13. März: Präsenzstudienbetrieb ab sofort eingestellt

Aktuelle Information der Geschäftsführung für die Studierenden der FH Wiener Neustadt:

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns dazu entschlossen, den Präsenzstudienbetrieb ab 13. März vorübergehend einzustellen.

Es gibt nach wie vor keinen Fall einer bestätigten Coronaviruserkrankung an einem unserer Standorte. Wir wollen die Behörden allerdings bei ihrer Absicht den Virus einzudämmen bestmöglich unterstützen, und ersuchen Sie deshalb ab sofort zu Hause zu bleiben und Ihre sozialen Kontakte auf ein absolut minimal erforderliches Maß zu beschränken. Ihre Studiengangsleitung wird Ihnen in den nächsten Tagen konkrete Anweisungen/Empfehlungen zum weiteren Studienablauf mitteilen. Wir konzentrieren all unsere Kräfte darauf, Ihnen Ihren angestrebten Studienerfolg in der der vorgesehenen Zeit zu ermöglichen!

12. März: Information zum Bibliotheksbetrieb

Die Hochschulbibliothek und die „Bibliothek im Zentrum“ sind ab Freitag, den 13.3. bis voraussichtlich 15.4. geschlossen. Das betrifft das gesamte Bibliotheksareal (inkl. Lesesaal, Galerien, die Lernkojen etc.), die Bibliothek am Campus 1 (ausgenommen Eingangsbereich) sowie die Bibliothek am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt. Während der Schließzeit werden ausgeliehene Medien automatisch verlängert.

Um für unsere Studierenden und MitarbeiterInnen der FHWN das unter den gegebenen Umständen bestmögliche Service zu bieten, halten wir einen Ausleihbetrieb an den Standorten in Wiener Neustadt (City Campus: Servicepoint, Campus 1: Bibliothek) und Wieselburg (Frontdesk) aufrecht. Die gewünschten Bücher müssen online vorbestellt werden, sobald sie bereitgestellt sind, wird der Vorbesteller/die Vorbestellerin per Mail benachrichtigt. Die Abholung der Bücher ist jeweils von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr möglich. Der Büchertransport zwischen den Bibliotheken in Wieselburg und Wiener Neustadt wird für die Zeit der Schließung ausgesetzt. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Online-Vorbestellungen.

Da das Coronavirus auf Papier mehrere Tage überleben kann, kommen die Bücher nach der Rückgabe in Quarantäne, bis sie wieder ausgeliehen werden. Sollte es diesbezüglich zu Verzögerungen bei der Ausleihe kommen, ersuchen wir um Verständnis.

Wir haben eine umfangreiche Online Bibliothek und empfehlen unseren Studierenden und KollegInnen ausdrücklich die Benutzung der e-Medien.

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden dazu aufgefordert, die Entlehnung von Büchern auf das absolut notwendige Ausmaß zu reduzieren.

Alle e-Medien sind von zu Hause aus zugänglich und hier recherchierbar: https://wn.on.worldcat.org/dis... bzw. https://www.fhwn.ac.at/hochsch...

Unterstützung zur online Recherche geben wir gerne von Montag bis Freitag von 9 – 16 Uhr:

Wiener Neustadt: telefonisch unter 02622/89084/134 oder per Mail unter bibliothek@fhwn.ac.at.

Wieselburg: telefonisch unter 07416/53000/242 oder per Mail unter elke.gosch@amu.at

12. März: Verfügbarkeit von Räumlichkeiten an der Fachhochschule Wiener Neustadt

Neben der Einstellung des Präsenzlehrbetriebs an der Fachhochschule sind ab 16. März an allen Standorten der FHWN auch alle Hörsäle, Seminarräume und sonstige Lehrflächen nicht mehr zugänglich. Wir bitten alle Studierenden, zu Hause zu bleiben und erforderliche Meetings über digitale Kanäle abzuwickeln.

10. März: Update Einstellung des Präsenzlehrbetriebs

Aktuelle Information der Hochschulleitung:

Aufgrund eines behördlichen Erlasses wird ab Montag, den 16. März an allen österreichischen Hochschulen der Präsenzlehrbetrieb vorübergehend eingestellt.

Die Fachhochschule Wiener Neustadt steht derzeit in ständiger Abstimmung mit Behörden und zuständigen Stellen, und wird Betroffene über weitere Schritte und Maßnahmen (z.B. Online-Lehrbetrieb, Aufnahmeprüfungen, Terminverschiebungen etc.) ehestmöglich informieren.

Sämtliche seitens der FH Wiener Neustadt bis Anfang April geplanten Freiluft-Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 100 Gästen sind abgesagt.

Wir werden Sie an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen am Laufenden halten.

6. März: Update BMBWF

Das BMBWF hat eine weitere Präzisierung der Vorgehensweise nach Auslandsaufenthalten in „Risikogebieten“ erarbeitet, die wir wie folgt umsetzen:

Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nebenberuflich Lehrende, die aus den von der WHO benannten Risikogebieten (zur Zeit: Hongkong, Japan, Südkorea, Iran, Singapur, China, und den italienischen Regionen Lombardei, Venetien, Piemont und Emilia-Romagna) zurückkehren, werden aufgefordert, während der ersten 14 Tage nach Rückkehr aus diesen Gebieten ihre sozialen Kontakte freiwillig stark zu reduzieren und während dieser 14 Tage nicht an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nebenberuflich Lehrende, die in diesem Zeitraum in der Lehre tätig sein sollten, bedeutet das: Kontaktaufnahme mit den Study Services und Verschiebung der geplanten LV. Das Ersuchen, in diesem Zeitraum der Lehre fernzubleiben, hat keine Auswirkung auf die sonstigen Pflichten aus einem laufenden Dienstverhältnis, sofern keine u.a. Krankheits-Symptome auftreten.

Bei Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht werden betroffene Studierende gebeten, sich bei der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Person abzumelden. Diese wird falls erforderlich eine Verschiebung der Abgabefristen und Prüfungstermine bei der Studiengangsleitung anregen.

Bei Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter melden Sie sich bitte mit dieser Begründung bei der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Person ab. Diese wird falls erforderlich eine Verschiebung der Abgabefristen und Prüfungstermine bei der Studiengangsleitung anregen.

Relevante Fragen für Selbstcheck:

  • Waren Sie in den letzten 2 Wochen im Iran, China, Südkorea oder einen anderen Staat bzw. Region, wofür aktuell eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums besteht?
  • Hatten Sie Symptome entwickelt oder zeigen Sie derzeit Anzeichen einer Erkrankung?
  • Falls Sie in einem der genannten Länder waren: Seit wann sind Sie wieder in Österreich? Sind Sie bereits 2 Wochen oder länger in Österreich?
  • Sofern Sie noch nicht 14 Tage in Österreich sind, bitten wir Sie, vorerst von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen abzusehen und sehr aufmerksam auf etwaige Symptome zu achten.
  • Bei Fragen oder einer Unsicherheit, ob Sie erkrankt sind, steht Ihnen die Hotline 1450 zur Verfügung.
  • Wenn Sie Symptome zeigen, gehen Sie bitte keinesfalls zu einem Arzt, sondern rufen die Nummer 1450, wo Sie aller weiteren Informationen zur Vorgangsweise erhalten.

3. März: Update der Sanitätsdirektion des Landes NÖ

Es wurden nun erweiterte Maßnahmen zur Prävention erlassen:

Mitarbeiter*innen oder Studierende, welche in den letzten 14 Tagen aus Risikogebieten zurückgekehrt sind UND Symptome aufweisen (Informationsblatt Land NÖ - siehe Downloads), sollen nicht am Hochschulbetrieb teilnehmen, zu Hause bleiben und entsprechend der Beilage die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450 zur weiteren Abklärung kontaktieren.

Liste der aktuellen Risikogebiete

Für betroffene Angestellte: Bitte eine entsprechende Krankmeldung wie üblich an den Vorgesetzten und die Personalabteilung schicken, zusätzlich mit dem Hinweis, dass es sich um eine Abklärung in Zusammenhang mit Coronavirus-Symptomen handelt.

Für Studierende und nebenberuflich Lehrende: Wir bitten um eine entsprechende kurze Information, damit wir unsererseits die Behörden verständigen können.

28. Februar: Informationen zum Coronavirus

Die Fachhochschule Wiener Neustadt steht in engem Kontakt mit den entsprechenden Behörden, welche die Situation bewerten. Bisher wurden keine besonderen Maßnahmen empfohlen oder vorgeschrieben. Sollte es zu Maßnahmen kommen, werden wir diese hier bekanntgeben.

Nach bisher vorliegenden Informationen besteht die Möglichkeit einer Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion. Das Übertragungsrisiko von Mensch zu Mensch ist relativ gering und liegt nach derzeitigem Informationsstand etwas höher als jenes der Influenza. Häufige Anzeichen einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus sind unter anderem Fieber, Halsschmerzen, Husten, Atembeschwerden. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, Nierenversagen und vor allem, wenn schwere andere Erkrankungen bereits bestehen, den Tod verursachen. Am meisten treten milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) auf.

Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an die österreichische Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen).

AGES Infoline Coronavirus: 0800 555 621 (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr)

Wie kann man sich vor Coronaviren schützen?


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