FAQs

Radiologietechnologie | Bachelor

In den klinischen Bereichen der Vorsorge, Diagnostik und Therapie, aber auch Industrie, Veterinärmedizin, Forschung & Lehre; siehe auch: Berufsprofil Radiologietechnologie

Die Zukunftsaussichten sind exzellent, vor allem wenn sich die Studierenden auch schon während des Studiums in den Praxisstellen gut präsentieren. RadiologietechnologInnen werden dringend gesucht!

Die Praktika werden vorgegeben und finden vorrangig in den niederösterreichischen Universitäts- bzw. Landeskliniken statt. Die konkrete Praktikumsstelle können sich die Studierenden aber meist in Absprache mit den Fachbereichsleiter*innen und Kommiliton*innen selbst aussuchen. Praktika können auch im Ausland absolviert werden, idealerweise bietet sich dafür das 6. Semester an. Hierfür stehen den Studierenden drei Monate zur Verfügung. Das International Office der FH Wiener Neustadt bietet Unterstützung bei der Organisation an.

Radiologietechnologie ist für Frauen und Männer attraktiv und ist mittlerweile ein „gemischter Beruf“ geworden. Im Studium und am Arbeitsmarkt sind mehr als 35 Prozent Männer.

Es handelt sich um ein Vollzeitstudium. Manche Studierende haben zusätzlich zum Studium eine geringfügige Beschäftigung. Für Personen, die das Studium im zweiten Bildungsweg absolvieren wollen, gibt es entweder Unterstützung durch die eigene Dienstgeberin bzw. den eigenen Dienstgeber oder durch Programme des AMS. Die Bildungskarenz steht auch als Option zur Verfügung. In jedem Fall muss eine Einzelfallbetrachtung erfolgen.

Sowohl Master-, PhD-Studien als auch facheinschlägige Weiterbildungslehrgänge (Sonografer, Kardiotechnik) sind Optionen. An der FH Wiener Neustadt kann das Master-Studium MedTech und der Masterlehrgang Diagnostischer Ultraschall – Sonographie konsekutiv belegt werden. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Berufsfachverbandes für Radiologietechnologie Österreich: www.radiologietechnologen.at. Die Fortbildung ist Berufspflicht (MTD-G BGBl Nr. 460/1992 § 11d).

Die Ausbildung bzw. das Studium ist prinzipiell im Ausland anerkannt (Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen). Durch den seit 2018 notwendigen Eintrag in das Gesundheitsberuferegister ist der Anerkennungsweg sicher einfacher geworden. Ein Berufsausweis wird ausgestellt. Dennoch wird in dem Staat, in dem man als Radiologietechnologn bzw. als Radiologietechnologe arbeiten möchte, jedenfalls eine Überprüfung der Dokumente erfolgen und über die Zulassung für die Berufsausübung dort entschieden.