Förderprogramme
1. ERASMUS+ ZUSCHUSS 
Alle Studienplätze, die an unseren Partnerhochschulen in Europa (mit Ausnahme der Schweiz) zur Verfügung stehen, werden mit einem Erasmus+ Zuschuss unterstützt. Das Erasmus-Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern dient der Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die Förderhöhe richtet sich nach Ländergruppen und beträgt je nach Zielland zwischen € 300 und € 400 pro Monat.
- Die Mobilität muss in einem Land, welches nicht das Land der entsendenden Institution bzw. das Heimatland des Studierenden ist, durchgeführt werden. Zwischen den Hochschulen muss ein bilateraler Vertrag vorliegen.
- Erasmus+ Sonderzuschuss: Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit und Studierende mit Kind können zusätzlich zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss um einen Sonderzuschuss ansuchen. Eine Einschätzung der Mehrkosten wird bei der Bewerbung angegeben (zB für adaptierte Unterkunft, Unterstützung bei der Reise, medizinische Betreuung, Hilfsmittel, Adaptierung von Lernmaterialien, eine Begleitperson bzw. je nach individueller Situation).
- Der Zuschuss kann ausschliesslich an ein Konto ausbezahlt werden, welches auf den Namen des Stipendiaten, (d.h. zum Beispiel nicht das Konto der Eltern) lautet. Wir empfehlen ein österreichisches Konto, da bei ausländischen Konten zusätzliche Gebühren anfallen können.
- Als Erasmus+ Stipendiat zahlt man im Ausland keine Studiengebühren, die Studiengebühren, die in Österreich anfallen, müssen jedoch auch während der Auslandsmobilität entrichtet werden.
- Studierende sind selbst dafür verantwortlich, eine ausreichende Versicherung abzuschliessen.
- Ein online Sprach-Assessment vor und nach der Mobilität ist für alle Studierenden verpflichtend (Erasmus+ Online Linguistic Support); Lizenzen für freiwillige online Sprachtrainingskurse in der Mobilitäts- oder Landessprache sind im International Office erhältlich.
- Information und Beratung im International Office.
- Abgabe des Bewerbungsformulars im International Office innerhalb der genannten Frist (in der Regel bis Ende Mai für das kommende Wintersemester und bis Ende November für das kommende Sommersemester)
- Antragstellung ist auch für StudienbeihilfebezieherInnen möglich. Diese müssen jedoch zusätzlich für eine Auslandsbeihilfe bei der Studienbeihilfestelle ansuchen. Sofern die Höhe vom Mobilitätszuschuss des OEAD abweicht, erhält der Studierende einen Erasmus+ Top-Up Zuschuss.
- Die Nominierung erfolgt durch das International Office, der weitere Prozess läuft direkt zwischen dem Erasmus-Büro Wien und dem Studierenden ab (siehe Merkblatt Voraussetzung Erasmus+ Aufenthalt).
Erasmus Referat Wien |
Ebendorferstraße 7 1010 Wien T +43 1 534 08-485 (486,487) F +43 1 534 08-498 E erasmus-wien@oead.at
| Öffnungszeiten Oktober - Juni: Mon, Di, Fr 9-12, Di und Do 10-12 & 14-16 Juli - September: Mo bis Fr 9-12
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2. ANDERE ZUSCHÜSSE